Genehmigungsverfahren

Im Zuge des Genehmigungsverfahren wurden alle erforderlichen Unterlage ordnungsgemäß der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) eingereicht. Ab dem 2. Januar 2008 lagen die Genehmigungsunterlagen zum Bau des Kohleheizkraftwerks für vier Wochen an mehreren Stellen in Mainz, Wiesbaden und umliegenden Gemeinden (Details hierzu finden Sie unter www.genehmigungsverfahren-khkw-mainz.de) zur Einsicht aus. Dabei handelt es sich um acht Ordner, die jeder Bürger einsehen konnte. Zum besseren und schnelleren Verständnis sind die wichtigsten Details der Anlage in einer Kurzbeschreibung auf 50 Seiten zusammengefasst.

Wir sind an einer breiten und sachlichen Diskussion interessiert und stellen deshalb diese Kurzbeschreibung im Internet zur Verfügung. Informieren Sie sich aus erster Hand über unsere Pläne! Die in der Kurzbeschreibung enthaltenen Leistungsangaben zum geplanten KHKW in Höhe von 850 MW sind übliche theoretische Maximalwerte aus dem eingereichten Genehmigungsantrag zum Bau des Kraftwerks. Diese Werte basieren auf technisch bedingten Sicherheitszuschlägen der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, die immer höher sein müssen als die letztlich im Betrieb tatsächlich vorkommenden Werte. Die KMW haben mit dem Generalunternehmer Siemens die Lieferung eines Kohleheizkraftwerks mit einer Bruttoleistung von 823 Megawatt elektrisch vereinbart. 

Fotomontagen der Anlage zeigen das geplante Kohleheizkraftwerk aus 15 Blickrichtungen, die Standorte wurden uns von den Behörden vorgegeben.

Am 20. Januar 2009 hat die zuständige Genehmigungsbehörde SGD Süd in Neustadt den von der KMW AG beantragten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die parallel laufenden wasserrechtlichen Genehmigungen erteilt.  Am 4. Mai 2009 ordnete die Behörde den von KMW beantragten Sofortvollzug an.